Kurzzeitkennzeichen sind für Probe- und Überführungsfahrten mit einem bestimmten Fahrzeug vorgesehen. Maßgeblich sind die Eintragungen im Fahrzeugschein und das auf dem Kennzeichen angegebene Ablaufdatum.
Unser Service und Ihre Unterlagen
Wir unterstützen bei eVB, Antragstellung und Kennzeichen. Bitte halten Sie Ihren Identitätsnachweis, die Fahrzeugpapiere beziehungsweise Genehmigungsnachweise und vorhandene HU-/SP-Nachweise bereit. Welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden, klären wir vor der Beantragung. Kurzzeitkennzeichen werden über das zuständige Behördenverfahren beantragt, nicht als regulärer i-Kfz-Vorgang.
Fahrten ohne gültige HU oder Sicherheitsprüfung
Fehlt eine gültige HU oder eine erforderliche Sicherheitsprüfung, erlaubt § 42 Absatz 7 FZV zunächst nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk des Fahrzeugstandorts oder einem angrenzenden Bezirk und zurück. Diese Beschränkung wird im Fahrzeugschein vermerkt.
Erst wenn bei der Untersuchung Mängel festgestellt wurden, können unmittelbare Fahrten zur Reparatur in einer geeigneten Einrichtung im Bezirk des Fahrzeugstandorts oder einem angrenzenden Bezirk und zurück zulässig sein. Diese Ausnahme gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft wurden. Ohne erforderliche Typ- oder Einzelgenehmigung gelten zusätzliche Beschränkungen nach § 42 Absatz 6 FZV.
Ausland und Versicherung getrennt prüfen
Ein deutsches Kurzzeitkennzeichen wird nicht automatisch in jedem Ziel- oder Transitland anerkannt. Klären Sie die Anerkennung vor der Fahrt mit den zuständigen Stellen der betroffenen Länder. Den räumlichen und zeitlichen Versicherungsschutz bestätigen Sie gesondert mit dem Versicherer. Eine Grüne Karte ist ein Versicherungsnachweis und ersetzt keine ausländische Anerkennung des Kennzeichens.
Für eine dauerhafte Ausfuhr sprechen Sie uns bitte auf Ausfuhrkennzeichen an. Eine allgemeine Zusage zur Zulässigkeit oder Versicherungsdeckung Ihrer Route ist ohne Prüfung nicht möglich.
Amtliche Grundlagen: § 42 FZV und Bundesportal: Kurzzeitkennzeichen. Informationsstand: 05.09.2026.