Ausfuhrkennzeichen · Ennepe-Ruhr-Kreis
Die Ausfuhr mit den richtigen Nachweisen vorbereiten.
Ein Ausfuhrkennzeichen, auch Zollkennzeichen genannt, ist für die dauerhafte Verbringung eines Fahrzeugs ins Ausland vorgesehen. Wir unterstützen bei Beantragung und Schildern. Zielland, Transitländer, Laufzeit und Versicherung klären wir vor dem Auftrag.

Unterlagen für die Ausfuhrzulassung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; erforderlichen Wohnsitznachweis abstimmen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Original
- Bisherige Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- HU-Nachweis: der nächste HU-Termin muss nach Ablauf der beantragten Ausfuhrzulassung liegen
- Versicherungsbestätigung für die Ausfuhrzulassung, Vollmacht und erforderliches SEPA-Mandat
Kein Wohnsitz in Deutschland?
Der Ennepe-Ruhr-Kreis weist für Antragsteller ohne Wohnsitz im Bundesgebiet auf einen Empfangsbevollmächtigten im Kreis hin, der persönlich vor Ort sein muss. Klären Sie die Anforderungen vor der Anreise mit uns.
Ein ausländischer Ausweis allein bedeutet nicht, dass kein deutscher Wohnsitz besteht. Wir prüfen Identitäts- und Anschriftnachweise für den konkreten Fall. Eine pauschale Zusage für jedes Dokument ist nicht möglich.
Ihr Ausfuhr-Auftrag bei RUHR
Fahrzeug und Route nennen
Teilen Sie Fahrzeugstatus, Wohnsitz, Fahrzeugstandort, Ziel- und Transitländer sowie gewünschte Laufzeit mit. Wir prüfen den passenden Vorgang.
Originale und Kosten abstimmen
Wir klären Unterlagen, Versicherungsnachweis, Vollmacht, behördliche Anforderungen und Leistungsumfang. Die Übergabe erfolgt in Hattingen oder nach vereinbarter Unterlagenabholung im EN-Kreis.
Papiere und Schilder übernehmen
Nach der vereinbarten Abwicklung stimmen wir Rückgabe und Kennzeichenabholung ab. Prüfen Sie Gültigkeit, Dokumente und die Bedingungen für Ihre Route vor Fahrtbeginn.
Anerkennung und Versicherung sind zwei Prüfungen
Prüfen Sie, ob Ziel- und Transitländer das Kennzeichen anerkennen und ob dort für die gesamte Laufzeit Versicherungsschutz besteht. Eine Internationale Versicherungskarte ersetzt diese Klärung nicht. Eine allgemeine Zusage für jede Route können wir nicht geben.
Ausfuhrkennzeichen gehören nicht zu den regulären i-Kfz-Vorgängen. Die Beantragung erfolgt im passenden Behördenverfahren.
Vor dem Auftrag
Häufige Fragen
Was kostet der vollständige Ausfuhr-Auftrag?
Kosten hängen vom vereinbarten Umfang, der Laufzeit und dem konkreten Verfahren ab. Wir klären den Umgang mit Versicherungs-, Schilder- und amtlichen Kosten vor Annahme. Der Standard-Pkw-Paarpreis von 35 € ist kein bestätigter Gesamtpreis eines Ausfuhrpakets.
Gibt es eine RUHR-Filiale an der Behörde in Schwelm?
Nein. Unser Laden und die Kennzeichenprägung befinden sich an der Blankensteiner Straße 15 in Hattingen. Der persönliche Kreis-Zulassungsservice liegt in Schwelm, Hattinger Straße 2a.
Ist ein Kurzzeitkennzeichen dasselbe?
Nein. Kurzzeitkennzeichen sind für bestimmte Probe- und Überführungsfahrten vorgesehen. Für die dauerhafte Ausfuhr muss der richtige Vorgang geprüft werden; die Voraussetzungen dürfen nicht gleichgesetzt werden.
Amtliche Hinweise: § 45 FZV · Ennepe-Ruhr-Kreis: Antragsteller ohne Wohnsitz im Bundesgebiet. Informationsstand: 05.09.2026.
Persönlich erreichbar
Ihr Kontakt zu RUHR KFZ
Unser Laden:
Blankensteiner Straße 15
45525 Hattingen
0155 65291338
info@zulassungsdienst-ruhr.de
Route zum Hattinger Laden öffnen
Privater Zulassungsdienst · Inhaber Kenan Bakir
Ladenöffnungszeiten
- Montag–Freitag
- 09:00–13:00 Uhr
14:00–18:00 Uhr - Samstag
- 10:00–15:00 Uhr
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- geschlossen
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täglich 08:00–22:00 Uhr.
Ohne Termin können Sie uns während der Ladenzeiten besuchen. Ein Behördentermin oder eine sofortige Fertigstellung ist damit nicht zugesagt.